Wasserhygiene
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.
Mit der neuen Verordnung wurden nicht nur die Grenzwerte aktualisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht, sondern auch Begriffsbestimmungen konkretisiert und der Geltungsbereich der Verordnung neu definiert. Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die Überwachung wurden überarbeitet und zum Teil neu geregelt. In diesem Zusammenhang sind auch die Kapitel Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Bedeutung.
Trinkwasserverordnung
Über die Verordnung zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch informiert Sie das Bundesjustiz-Ministerium.
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